Donnerstag, der 18. Dezember 1919

Um die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln über den Winter sicher zu stellen, hat die Reichsregierung beschlossen, allen Landwirten, die über 50, bzw. bei Getreide über 70 Prozent ihres Lieferungssolls auch bei den zuständigen Abgabestellen abliefern, eine Prämie zu bezahlen. Diese beträgt gestaffelt zwischen zwei und 15 Mark pro Zentner. Finanziert wird sie über eine Erhöhung der Preise. Die Kosten tragen also die Verbraucher.

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