Forschung von Prof. H. Pöppelmann

Über die Forschungsarbeit meines Urgroßonkels Heinrich Pöppelmann liegen mir ein getipptes Manuskript und die Kopie eines Artikels vor, die er in einer Zeitschrift veröffentlichte. Leider lässt sich nicht erkennen wann und in welcher. Außerdem sind die Aufzeichnungen sehr weitschweifig und auch nicht immer ganz klar. Ich möchte sie trotzdem hier zur Verfügung stellen. Ich habe mir aber erlaubt, den Text um Stellen zu kürzen, die nahezu wörtlich aus dem Buch von Professor Clemens Pagenstert „Die Bauerhöfe im Amt Vechta“ übernommen worden sind. Dabei geht es meist um Hintergrundwissen. Da große Teile dieses Buches aber im Internet verfügbar sind, habe ich entsprechende Links gesetzt. Ich hoffe, dass ich keine Urheberrechtsverletzungen in dem Manuskript übersehen habe. Falls ja, bitte ich, mich darauf aufmerksam zu machen. Ich werde die Sache dann umgehend in Ordnung bringen.


Geschichte des Bauernhofes Pöppelmann in Grandorf

Die Geschichte eines Hofes zu schreiben, ist deswegen mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft, weil in den meisten Fällen der Dreißigjährige Krieg die Kirchenbücher und Akten vernichtet hat. Dann aber auch deshalb, weil die Kirchenbücher in den früheren Zeiten oft schlecht geführt worden sind, meistens fehlen die Vornamen der Männer oder die Familiennamen der Frauen oder Geburtstage. Die Kirchenbücher sind oft zerrissen, angebrannt, Seiten sind herausgerissen usw. Von etwa 1480 an versagen entweder die Akten ganz oder sind so spärlich, dass sie nur den Namen des Hofes oder eine kärgliche Notiz über die „Schatzungen“, d.i. Lieferungen und Abgaben der Eigenhörigen Bauern bringen. Wenn in unserem Falle es überhaupt möglich war, einen einigermaßen lückenlosen Stammbaum der Familie Pöppelmann ab 1494 aufzustellen, so ist die Lösung dieser mühevollen Aufgabe in erster Linie der Sorgfalt und den hervorragenden Aufzeichnungen zu verdanken, welche die Zisterziensernonnen des Klosters Bersenbrück, zu dem Pöppelmanns Halberbe seit 1231 bzw. 1248 eigenhörig war, darauf verwandten, die Einkünfte aus den ihnen zinspflichtigen Bauernhöfen zu kontrollieren. Dazu kam, dass der Dreißigjährige Krieg sich in dieser einsamen Gegend des Oldenburger Münsterlandes nicht so verheerend auswirkte. Der Name „popelman to Grandorpe“ kommt zwar in den Schatzregistern und Viehstandsverzeichnissen der dem Kloster Hörigen im 14. und 15. Jahrhundert wiederholt vor, aber bisher hat man noch keinen Vornamen feststellen können. Das Stadtarchiv Osnabrück hat hierüber durch sein reiches Material Klarheit geschaffen.
Grandorf liegt am westlichen Abhang der letzten flachen Ausläufer der „Dammer Berge“, zwischen der dem Sachsenherzog Widukind zugesprochenen alten „Dersa Burg“ (genau 4 Kilometer östlich von Grandorf) und den Hünengräbern des „Heiligen Bergs“, 15 Kilometer westsüdwestlich von Grandorf. Wegen ihrer hohen trockenen Lage war die Gegend schon frühzeitig als Siedlungsgebiet geeignet. Urnenfunde und Hügelgräber weisen darauf hin. Um 1224 wird der Ort zum ersten Mal erwähnt und mit „grantorpe“ bezeichnet. Die Silbe „gran“ kann soviel bedeuten wie „Sand“ oder „Kies“. Diese Erklärung trifft augenscheinlich das Richtige. Noch heute sind Grandorfs Sand- und Kiesgruben unerschöpflich. Die Endung „dorp“ oder „Torp“, im Plattdeutschen „drup“ oder „trup“, bezeichnet einen „Trupp“ wehrfähiger Männer, der gemeinsam mit seinen Angehörigen eine „trupa“ oder „torpa“, d.i. ein Dorf gründete. Gemeindekommissar Nieberding, Lohne, ein vortrefflicher Kenner seiner Heimat, zählt darum mit Recht die mit „dorf“ ausgehenden Ortsnamen zu den ältesten Ansiedlungen. Die alten Bauernschaften Grandorf und Lohaus, die in den Urkunden des 13. Jahrhunderts aufgeführt werden, führten im 15. Jahrhundert den Sammelnamen Grandorf. Die Gemarkung Grandorf-Lohaus war früher gemeinsam, sämtliche Grandorfer Erben besaßen in Lohaus, jetzt Fladderlohhausen, wertvolle Acker- und Wiesen-Ländereien, und umgekehrt die Fladderlohhauser Erben in Grandorf Heide-Ländereien. Von den neun Erben in Grandorf haben alle, mit Ausnahme der Erben Steffen, Brickwede und Pöppelmann, im Verlauf der letzten Jahrzehnte ihren Besitz in Lohaus (Fladderlohhausen) verkauft. Jetzt sind Grandorf und Fladderlohhausen wieder getrennte Bauernschaften.
1231 schenkte der Bischof Engelbert I. drei Bauernhöfe in Lohausen: 1. Enkhoffmann (jetzt Hilge), Osn. Vollerbe; 2. Große Klönne, Osn. Halberbe; 3. Große Exeriede, Osn. Halberbe, und einen Bauernhof in Grandorf: Pöppelmann, Osn. Halberbe, dem 1231 gegründeten Zisterzienser-Nonnenklosterstift Bersenbrück zu Lehen. Die Bauernhöfe Große Exeriede und Große Klönne wurden später miteinander vereinigt. Das Stift bezahlte für diese Höfe (an den bisherigen Lehensherren Ritter (miles) Absalon von Grandorpe) 90 marca denar. 1248 schenkte der Bischof einen weiteren Hof, Vennemann in Lohaus, an das Stift, wofür dieses 25 marca denar bezahlte. (1 marca denar war ungefähr 3/4 römisches Pfund Gold.)
Einen wichtigen Besitz bildete früher für die Bauernhöfe die Berechtigung in der „Mark“ [Siehe Pagenstert: Marken und Erbesqualität]. Von den 12 alten, an der Grandorfer Mark erbberechtigten Bauernhöfen waren 8 dem Osnabrücker Domkapitel, 3 dem Gut Schulenburg und nur einer, Pöppelmann, dem Stift Bersenbrück eigenhörig. Bei den meisten Bauern trat im Laufe der Jahrhunderte häufig auch ein Wechsel der Leibherrn ein. Mehrfach trat sogar innerhalb eines halben Jahrhunderts ein mehrmaliger Wechsel der Lehnsherren oder Allodialherren durch Verkauf oder Tausch ein. Bei den Stiften und Klöster waren dagegen die Bauerngüter in festeren Händen.

Über die Eigenhörigkeit im Oldenburger Münsterlande

 

[Siehe Pagenstert: Die Eigenhörigen]
Die dem Gutsherren zu leistenden Dienste standen vielfach nicht im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stelle. Das veranlasste nicht selten die Bauern, heimlich Haus und Hof zu verlassen, um im freien Holland oder Ostfriesland eine neue Heimat zu suchen oder im Ausland Kriegsdienste zu nehmen. Die Gutsherren dagegen führten genaue Listen über die Familien und die Zahl der Kinder und verfolgten die Flüchtlinge selbst im Auslande. [Siehe Pagenstert: Die Erbpächter]
Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts blieben die meisten Bauern im Abhängigkeitsverhältnis vom Gutsherren. Durch das „Kaiserliche Dekret“ Napoleons I. vom 9. Dezember 1811 wurden die lehns- und gutsherrlichen Verhältnisse mit allen darin begründeten Rechten und Pflichten teils aufgehoben, teils als loskäuflich erklärt. Diese Verordnung wurde nach dem Sturz Napoleons wieder aufgehoben, indessen blieb die Eigenhörigkeit mit allen daraus fließenden Rechten und Pflichten. (Gesindezwang, Sterbefall, Vindikationsrecht usw.) aufgehoben. Am 25. August 1830 wurde auch die Auffahrt aufgehoben und andere Verpflichtungen der früheren Eigenhörigen gegen eine einmalige mäßige Entschädigung an den Gutsherren.

Über das Heuerleutewesen

 

[Siehe Pagenstert:Über das Heuerwesen]

Nachweis, dass der Halberbe Pöppelmann in Grandorf im Jahre 1248 an das Stift Bersenbrück kam

 

Bischof Engelbert I. von Osnabrück, der bis dahin Domherr bei seinem Onkel, dem heiligen Erzbischof Engelbert von Köln gewesen war, wurde kurz nach seiner Wahl zum Bischof 1224 auf der Reise von Bremen nach Osnabrück in der Heide bei Grandorf von Wegelagerern überfallen und durch Pöppelmann und zwei Nachbarn mit ihren Knechten herausgehauen. Zum Danke wurden Pöppelmann und seine Nachbarn Eschhoffmann und Große Klönne aus der persönlichen Leibeigenschaft (zu den Grafen von Vechta) vom Bischof Engelbert befreit und alle drei wurden zu „Osnabrücker Erben“, also markberechtigt an der Mark Grandorf, bzw. Lohausen. Eine Urkunde hierüber befindet sich im Bischöflichen Archiv zu Osnabrück.
Am 3. September 1225 wurde von Kaiser Heinrich VII. dem Bischof Engelbert von Osnabrück das Recht verliehen (siehe folgende Urkundenabschrift) die Gogerichte zu Osnabrück, Damme usw. mit Gografen zu besetzen. Die Bauernschaften Grandorf und Lohausen kamen zum Gogericht Damme.

Abschrift:
Urkunde nr. 81 Seite 39 Band V
des „Osnabrücker Urkundenbuches“
„Kaiserurkunden“
Worms, 2. September 1225
König Heinrich VII gibt dem Bischof Engelbert von Osnabrück das Recht, die Gogerichte zu Osnabrück, Iburg, Melle, Dissen, Ankum, Bramsche und Damme mit den Bauernschaften Grandorf, Lohausen und Handorf und Wiedenbrück mit Gografen zu besetzen.
Unterschrift und Siegel

Am 7. November 1225 wurde der Erzbischof Engelbert von Köln bei Schwelm von seinem Neffen, dem Grafen Friedrich von Isenburg, meuchlerisch überfallen und ermordet. Die Brüder des Grafen Friedrich, der Bischof Engelbert von Osnabrück und der Bischof von Münster, wurden beschuldigt – obwohl sie ihre Unschuld beteuerten, – mit ihrem Bruder Friedrich unter einer Decke zu stecken und beide wurden 1225 abgesetzt. Über den Grafen Friedrich wurde die Reichsacht erklärt. Er flüchtete zum Grafen von Tecklenburg, der ihm Schutz gewährte. Dafür geriet Graf Otto von Tecklenburg in die Reichsacht und wurde 1229 am 1. Februar vom Papst mit dem Banne belegt. Mit der Ausführung der Acht wurde Bischof Conrad von Osnabrück, der Nachfolger Engelberts, beauftragt. Nach langen, wechselvollen Kämpfen fiel die starke Tecklenburg und Graf Friedrich von Isenburg wurde hingerichtet.
Seine Brüder, die beiden Bischöfe, versuchten vergeblich beim Kaiser die Wiedereinsetzung in ihre Bistümer zu erlangen. Engelbert von Osnabrück erreichte lediglich, dass er seine Einkünfte aus seinem Bistum und seinen Höfen behielt. Auch behielt er das Besetzungsrecht für die Gogerichte. Auch eine Pilgerfahrt der beiden Brüder zum Papst nach Rom blieb für den früheren münsterschen Bischof ganz erfolglos. Bischof Engelbert von Osnabrück dagegen wurde endlich 1239 vom Kaiser und vom Papst begnadigt und 1239, nach dem Tode Bischof Conrads, wieder Bischof von Osnabrück, 1239 bis 1248. Er starb 1250.
So kam es, dass die Beurkundung der Schenkung der drei Bauernhöfe in Lohus und des einen in Grandorf an das Stift Bersenbrück, welche schon kurz nach der Gründung des Klosters 1231 erfolgt war, erst im Jahre 1248 beurkundet wurde. Dass es sich bei dieser Schenkung des einen Grandorfer Hofes an das Stift Bersenbrück tatsächlich um den Pöppelmannschen Hof handelt, ist aus dem folgenden nachzuweisen:
1. Aus einem alten Verzeichnis über die Lehensverhältnisse im Amte Vechta ist bekannt, dass von den 12 markberechtigten alten Bauernhöfen zu Grandorf acht dem Domkapitel zu Osnabrück, drei dem Gute Schulenburg und nur einer („popelman to Grandorpe“) zum Stift Bersenbrück eigenhörig waren.
2. 1803 wurde das Stift Bersenbrück aufgehoben. Grandorf und damit der Pöppelmannsche Hof kam an die Hann. Klosterkammer, später – durch Austausch – an das Großherzogtum Oldenburg.
Die Urkunden aus dem Stift Bersenbrück kamen um 1803 in das Osnabrücker Staatsarchiv. Hier wurde im Jahr 1817 ein „Register der Urkunden des Stiftes Bersenbrück“angefertigt. Aus der übersetzten Urkunde aus dem Jahre 1248 heißt es wörtlich in diesem Register: „Bischof Engelbert I. von Osnabrück, von 1224 bis 1226 und von 1239 bis 1248, schenkt 1231 dem 1231 gestifteten (Nonnenkloster Bersenbrück, von Gräfin Sophie von Vechta und ihrer Tochter Jutta, Gräfin von Ravensberg, gestiftet) drei Bauernhöfe in Lohaus und einen Bauernhof in Grandorf. Diese Schenkung wurde 1248 durch den Bischof urkundlich bestätigt, und zwar in zwei Urkunden, eine ausgestellt in Osnabrück, die andere in Bersenbrück, beide mit dem Siegel des Bischofs und der Jahreszahl MCCXLVIII (1248).
Diese Urkudnen wurden zuerst veröffentlicht in einer Urkundensammlung im Jahre 1785. Urkunde LXX: „De tribus dominibus in Lohus et una in Grandorpe Monasterio Bersenbrug,collatis Anno 1248.“
Im Jahre 1785 war das Siegel Engelberts noch vorhanden. In dem herausgegebenen „Osnabrücker Urkundenbuch“ in welchem diese Urkunde ebenfalls veröffentlicht ist, steht der Vermerk: „Siegel Engelberts abgefallen oder abgerissen.“ Dass es sich bei dem „una in Granorpe“ um den Pöppelmannschen Hof handelte, wird in dem 1817 angefertigten „Register der Urkunden des Stifts Bersenbrück“ ausdrücklich bestätigt.
Bischof Engelbert überträgt auf Bitten seines Lehensmannes, des Ritters Absalom von Grandorpe, dem Kloster das Eigentum der von letzterem verkauften drei Erbe zu Grandorpe. Und quer dazu ist an den Rand der Urkunde in sogrfältiger Schrift geschrieben: „Im Kirchenspiel Damme.“ – „Bauernschaft Lohausen und Grandorf. Drei Erbe zu Lohaus und zwei Erbe zu Grandorf, darunter der Halberbe Pöppelmmann.“ (Dieser Urkundenvermerk von 1817 ist handschriftlich, kalligraphisch hervorragend, – die Schrift ist wie gestochen, aber in Bezug auf den Inhalt sehr flüchtig übersetzt.) Ein Blick auf die Urkundenabschrift oder auf die Photographie des Originals (in natürlicher Größe) zeigt auf den ersten Blick, dass es sich um drei (tres) Höfe in Lohaus und um einen (una) in Grandorf handelt. „Der Eigenthum“ war um 1817 sprachgebräuchlich.
Dr. Pagenstert schreibt über den Pöppelmannschen Hof wortwörtlich: „Pöppelmann in Grandorf 81 Hektar gro. Osnabrücker Halberbe. Seit 1248 eigen. an Stift Bersenbrück, 1803 an die Hann. Klosterkammer. Die unbestimmten Eigentumsgefälle (Sterbefall, Auffahrt, Freibrief) und 14 ggr. 2 Pfg. Canon wurden 1843 mit 127 Rthlr. 6ggr. 2 Pfg. abgelöst. Abwechselnd um das andere Jahre waren noch dem Amte Vörden und dem Amte Vechta 51 1/2 Gr. zu entrichten. Stand 1724: 6 Mlt. S., 10 Fuder Heu, Monatsschatz 1 Rhtlr 7 Schill.; 1830: Größe 24 Mlt. 3 sch. S., Grundst. 26 Rthlr. 7 Gr. 2 Pfg.
Seit 1231, dem Jahre der Schenkung, sind bis heute über 700 Jahre verflossen, seit der erste Pöppelmann genannt wird. Sein Vorname war Hinrich. Der nächste Hinrich Poppelmann zu Grandorpe wird urkundlich dann erst wieder im Jahre 1494 diesmal namentlich mit Frau und 4 Kindern, und dann nochmals 1503, ebenfalls namentlich aufgeführt.
Die sehr schön erhaltene Urkunde vom 25. Mai 1494 besagt folgendes: „Von Gottes Gnaden Äbtissin, Gertrud von Lanchals, die Priorin Elseke Kobrinker, die Kellnerin (Generalvikarin) Vosses und der Convent von Bersenbrück genemigen, dass hinrike poppelmann zu grandorpe und seine echte (legitime) Hausfrau tobe smoot, und seine legitimen Kinder echter „byde Kynder“ albert, lubbe, hinrik und tobe Halberben verpachtet haben den Acker „Hahnenkamp“ genannt, beim Lohus (Lohausen), Kirchspiel Damme, an Johann Wanstrod zu Lohus und an seine legitime Frau Tese, jährlich für zehn Schillinge osnabrückisch. Zeugen Limpe Witterid und Borschard Snuck. Zum Zeugnis der Gültigkeit und Wahrheit haben wir, Äbtissin Gertrud, das große Siegel des Convents dieser Urkunde angeheftet. A.D. millesimo Quadringesimo nonogesimo quarto am Feste der H. Cobinus.“
Dass diese Urkunde im Staatsarchiv in Osnabrück gefunden wurde, ist einem Zufall zu verdanken, denn bis dahin war dies Urkunde nicht im Bersenbrücker, sondern im Vördener Urkundenverzeichnis (also irrtümlich an falscher Stelle) aufgeführt. Die Urkunde selbst lag aber unter den Urkunden geistlichen Inhalts von Bersenbrück.
Es ist bemerkenswert, dass die Verpachtung eines Ackers durch den Bauern Pöppelmann in Grandorf urkundlich mit Siegel extra bestätigt worden ist, aber das Stift war der Lehensherr, und ohne dessen Genehmigung durfte Hinrich Pöppelmann als Eigenhöriger von dem Halberbe in Grandorf nichts verpachten oder verkaufen. In der nächsten Urkunde wird dieser Hinrich Pöppelmann als Kirchenrat des Kirchenspiels Damme mit anderen aufgeführt. Die Urkunde Nr. 886 des Oldenburger Urkundenbuches betrifft einen Damme, 3. November 1503 auf Pergament mit dem Siegel des Richters Johann van Eeck versehenen Richtschein. Der Kirchenrat von Damme, darunter Hinrich Pöppelmann, verkauft Flockmanns Erbe zu Osterdamme an den Pfarrer von Damme für Kirchenbauzwecke:
Abschrift: Urkunde Nr. 886 Seite 366 Band V „Oldenburger Urkundenbuch“
Betrifft: Richtschein des Münsterschen Richters Johan van Eeck zu Damme. Der Kirchenrat von Damme, darunter Hinrich Poppelmann, verkauft an den Pfarrer von Damme Flockmanns Erbe zu Osterdamme für 75 rheinische Gulden und zehn Schillinge, die zum Kirchenbau verwendet werden.
Damme, d. 3. November 1503
Auf der Rückseite der Urkunde auf Pergament steht: „De breff up. Flockmanns erve.“ Das Siegel der Urkunde ist abgefallen.
Sehr interessant und wichtig für die Familiengeschichte des Pöppelmannschen Hofes sind die aus dem Lagerbuch des Klosters Bersenbrück“ entdeckten Aufzeichnungen, die mit dem Jahr 1516 beginnen:
„Pöppelmann – 105″
Anno 1529 Joh. Strackhoff dinget seiner Tochter die Infart für 10 gg.“
1535 dinget Wolteke seiner seligen frauwen 1/2 guet für 61/2 gg.“
1538 Wolteke seine Tochter Annen frei für 2 Rthlr.“
1558 sel. = Seliger Hinderichs 1/2 guet dinget für Witwe Elseke für 20 Rth. und drei Kinder.“
1558 Item Hinderich Bellinck zu oben gemeldeter Elseken eine infart gedinget für 11 Rthlr.“
1576 Annen ten Uphusen ihrer Tochter Thalen tho Johan die Infart gedinget für 50 Rthlr.“
1604 Hinderich und Lucken kauffen die Schwester von Lucken für 40 Rthlr., 4 Kinder bleiben eigen.“
1607 Hinderich Johanningh tho Holdrup dinget seine Tochter Lucken tho dem Sohne Hinderich Poppelmann die Infart für 70 Rthlr.“
1608 Johan und Thalen Sohne Gert kaufet sich frei für 8 Rthlr. 1616 Item sel. Hinderichs Poppelmann 1/2 guet dinget der Sohn für 42 Rthlr. 4 Kinder. Hinderich Meyer Besitzer gibt an, wesgestalt er 3 Kinder Thale, Johan und Hinderich, also befür er auf den Kotten gekommen, mit seiner Frau gehabt, so welche er für 12 Rhtlr. ungefähr wie er seine Schwester Lucken in die Exeriede eine Infart gedinget, freikaufen müssen. Item so hat er noch auf dem Kotten 3 Kinder Gretecke, Mencke und Anneke gezeugt.“
1668 Der Besitzer Hinderich kauft seinen Bruder Albert für 11 Rthlr., ist noch ein Bruder Otto.“
1618 – 1648 wütete in deutschen Landen der Dreißigjährige Krieg, wobei die Register der meisten Gogerichte, Ämter, Klöster und Kirchen teils vernichtet, teils gar nicht oder nur sehr unvollkommen geführt wurden. Aus den Urkunden von 1494 und 1503, aus dem Kopf- und Viehschatz-Registern des Stifts im 15., 16. und 17. Jh. und aus den Kirchenbüchern zu Damme ergibt sich aus obigen, zuerst etwas unverständlichen Aufzeichnungen des „Alten Lagerbuches“ folgende interessante Familiengeschichte, bei deren Zusammenstellung mir Herr Archivdirektor Dr. Huber, Osnabrück, bei meinem letzten Aufenthalt sehr behilflich war.

1490
„Item Hinrich popelmann ver pd, viff key, sess smol rinder, viff swin, nägenten schap, twe osse. Schatzung 1 marca 6 denare.“ Viehschatzregister der Ämter Fürstenau und Vörden des Hugo, Frank Karl Graf von und zu Retz auf Seite 83, links S 4 Strich von unten, unter „Grandorpe 1490“, Demnanch waren also auf dem Pöppelmannschen Hofe 1490: 4 Pferde, 5 Kühe, 6 Rinder, 5 Schweine, 19 Schafe und 2 Ochsen. An Steuern musste Hinrich Popelmann bezahlen eine marca denariorum und 6 Denare.
1550
Wolteke Popelman, Halberbe, und Hinrich Popelman auf der Leibzucht. Letzterer ist der 1490, 1494 und 1503 genannte Hinrich Popelman und dessen Frau Tobe mit Kindern.
Wolteke popelman:3 pert, 11 ko, 3 smal, 0 schep, 10 swyny
Hinrich popelman: 4 pert, 6 ko, 3 smal, 0 schep, 10 swyn
Hofbesitzer und Altenteiler: 7 Pferde, 17 Kühe, 10 Rinder, 15 Schweine. Gegenüber 1490 hat also der Viehbestand des Hofes einen erheblichen Zuwachs erfahren. Während des dreißigjähren Krieges tritt dann eine radikale Änderung ein! In dem „Erbschatz- und Kontributionsregister“ von 1626 bis 1667 werden die Schatzpflichtigen zum ersten Mal nach ihrer „Erbesqualität“ in Voll-Erben, Halberben und Markotten geschieden. Johann Pöppelmann wird unter den halben Erben angeführt (Johann Hinrich Popelman, geb. 1620, halverve thon Grandorpe). Er hat im Gegensatz zu den Vollerben, die eine Steuer von 3 Rthl. zahlten, 11/2 Thaler zu zahlen. Der Halberebe Herman tho Waalde in Grandorf ist „verwüstet“ und der Markkötter herman Flockman in Grandorf, weil „pauper“ (arm) ganz von der Steuer befreit, ein Zeichen, dass selbst das abgelegene Grandorf von den Schrecknissen des Dreißigjährigen Krieges nicht verschont geblieben ist. In welchem Maße die Höfe in dieser Zeit gelitten haben, lehren die Viehstandsregister von 1656 und 1659. Im Jahre 1656 zahlte Johann Popelman eine Steuer von 4 Rthl. 1 Schilling 9 Pfennige. Das „Beihaus“ ist belastet mit 1 Rhtl. 4 Schilling. Im Viehschatzregister von 1659 beträgt der Viehbestand.
1659
Ein Pert, 1 Enter (junges Pferd), 4 Kühe, 4 Rinder, 1 Schwein, 5 Schafe.“ Dafür hat er an Steuern zu entrichten 3 Rthlr. 14 Schilling, 6 Pfennige.
1657
„1 Pert, 2 Enter, 2 Kühe, 2 Rinder, 1 Schwein, 4 Schafe.“ Außerdem in der „Leibzucht“ noch eine Kuh. Der Viehbestand ist also durch den Krieg stark dezimiert. Sehr aufschlussreich ist das Conscriptionsregister aus dem Jahr 1667.
In einer Vorbemerkung heißt es, „dass diese Bauernschaft Grandorf similiter (ähnlich) wie die vorige Bauernschaft Holtrup (Holdorf) mit schlechtem und undürftigem Boden beschaffet, der Augenschein dargetan.“
Bei dem Halberben Pöppelmann finden sich eine Haupt- und eine Nebenfeuerstätte, „Eigenhöriger Stätte Land, nach Scheffelsaat, so zur Steuer etwas tuet“. Eingeschätzt war der Boden mit dem niedrigsten Betrag von 1/4 Rthlr. pro Scheffelsaat.“ 11/2 Malter, das sind 18 Scheffelsaat, sind mit Heide bewachsen.“
Eigen frei Holzgewächs =. Wiesenkämpe nach Scheffelsaat:4 „Wiesenwuchs nach Fuderzahl: 5 Gartenland nach Scheffelsaat: 2
Nach einem Verzeichnis vom Jahr 1724: 8 Maltersaat, 9 Fuder Heu, Monatssschatz 2 Rthlr. 10 Schilling, 6 Pfenning.
Nach einem Verzeichnis vom 4. Dezember 1727 gehören zum Pöppelmannschen Hofe folgende Gebäude bzw. Gebäudeteile: 1 Erbwohnhaus, 1 Leibzucht, 1 Schüre (Scheune), 1 Backhaus, 1 Schulbenbohde (Schulben = Heideplaggen, die getrocknet als Brennmaterial benutzt wurden), 1 Schweinestall, 1 Hof samt Mistpfahlen (Düngerhaufen).“
Nach einer Vermessung im Jahre 1789 umfasste damals die Pöppelmannsche Stelle an Grund und Boden.: I. Hofstelle: 0 Maltersaat, 5 Scheffelsaat, 41 Quadratruten. II. Garten: 3 Maltersaat, 5 Scheffelsaat,16 Quadratruten. III. Acker: 12 Maltersaat, 10 Scheffelsaat, 3 Quadratruten. IV. Wiesen: 5 Maltersaat, 1 Scheffelsaat, 18 Quadratruten. V. Holzgrund, eingefr.: 0 Maltersaat, 4 Scheffelsaat, 20 Quadratruten. VI. Holzgrund, unbefr.: 0 Maltersaat, 2 Scheffelsaat, 49 Quadratruten. VII. unpflügbar: 0 Maltersaat, 6 Scheffelsaat, 10 Quadratruten. 1799 = Ganzer Gehalt: 23 Maltersaat, 0 Scheffelsaat, 10 Quadratruten. 1830 = Ganzer Geahlt: 24 Maltersaat, 3 Scheffelsaat.
1813 hatte Pöppelmann an Steuern an die französische Besatzung aufzubringen 248 Franc, 18 Cent. 1830 Grundsteuer 26 Rthlr 7 Gr. 2 Pfennig. 1909 und 1933 war Pöppemanns Hof 81 ha (324) Morgen groß.

Prästationen im Jahre 1723

 

„Johann Pöppelmann zu Grandorf, Kirchspiel Damme, an das Kloster zu Bersenbrück, eigenhöriger Halberbe, welcher hat Markgerechtigkeit gibt an Monatsschatz vollen tugschlages 9 Rthlr. 5 B. 3 Pf. am Reichsschatz ein jedes Mal 1 Rthlr. 10. B. 6. Pf. gibt an das Kloster Bersenbrück jährlich 12 B. und an das Amtshaus Vörden Dienstgeld 6. B. nach demselben und andere Jahr Herbstschatz 7 B. Item ans Matshaus Vechta um andere Jahr 15 B. 9. Pf. noch zum Münsterchen Richter zu Vechta demselben 1 Scheffel Roggen und 1 Hocken (als Missaticum). Pastori zu Damme 1 Proeven (1 Brot von 3/4 Sch. R. und 1 Schweinschinken von 5 – 8 Pfund), dem Küster dasselbst 1 Scheffel Roggen und 1 Hocken, dem Voigt zu Damme 1 Rthlr. In Bauernschaftssachen, wenn 20 Rthrlr berechnet wurden, musste er austuen 0 Rthrlr, 12. b. 4. Pf. dem Domküster, wenn er ankommt im Kirchspiel, 2 Kannen Sendroggen. Wäre schuldig ungefähr 400 Reichsthaler. Unterschrift: Johann Pöppelmann.
Nach den Forschungen des Heimatkenners Hauptlehrer Hermann Wilder-Flasserlohhausen saßen die meisten Bauern in der Bauernschaft Grandorf um die Zeit von 1723 tief in Schulden.
Das ist nun die Geschichte des Bauernhofes Pöppelmann und der über 4 1/2 Jahrhunderte und 14 Generationen reichende, ununterbrochene Stammbaum der alten Bauernfamilie Pöppelman in Grandorf. Nur der, welcher sich lange und geduldig mit der Familie beschäftigt hat, kann ermessen, was das bedeutet an Arbeit, Zeit , Enttäuschungen und Geld. Zwischen den Jahren 1248 und 1494 ist noch eine Lücke von 240 Jahren offen geblieben und diese noch auszufüllen, ist sicher der schwierigste Teil der Aufgabe. Die Familie Pöppelmann ist eine der wenigen Bauernfamilien Deutschlands, welche ihren Ursprung bis auf die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts zurückführen können, und eine der ganz wenigen Familien, bei denen heute noch ein direkter männlicher Nachkomme des Urahns auf dem Hof sitzt, trotz Dreißigjährigem Krieg, trotz Weltkrieg und Inflation. Ist es nicht eine selbstverständliche Pflicht der Kinder, wenn sie den Eltern, denen sie ihr Leben verdanken, ein Grabdenkmal errichten? Und ist es nicht selbstverständlich hinzustellen, wenn ein Nachkomme der Familie den Versuch unternimmt, seinen Voreltern eine Gedächtnistafel in Gestalt eines Stammbaums und einer Familiengeschichte aufzustellen.

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