Dienstag, der 25. November 1919

In einer Note an die deutsche Regierung erklärt der französische Ministerpräsdient Clemenceau, dass die angestrebte Unterzeichnung des Ratifizierungsprotokolls des Friedensvertrags zum 1. Dezember aufgrund der Haltung der deutschen Regierung kaum noch möglich sei. Verzögerungsmanöver wie die Abreise des deutschen Verhandlungsführers nach Berlin ließen an der Aufrichtigkeit der deutschen Absichten zweifeln. Die Alliierten seien Deutschland entgegen gekommen, indem sie bereits mit der Freilassung der britischen, amerikanischen und belgischen Kriegsgefangenen begonnen hätten. „Aber die Entscheidung besagte weiter, dass die Fortsetzung dieser wohlwollenden Politik davon abhängen solle, dass die deutsche Regierung und das deutsche Volk alle ihnen obliegenden Verpflichtungen erfüllen. Die Mitteilung der alliierten und assoziierten Regierungen zeigt einmal, mit welcher Geduld die Alliierten darauf gewartet haben, dass Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt und stellt ferner fest, dass diese Verpflichtungen von ihm in einer gewissen Anzahl sehr wichtiger Punkte gröblich verletzt worden sind.“ Deutschland selbst habe es in der Hand durch eine Erfüllung aller Auflagen dafür zu sorgen, dass der Vertrag innerhalb von acht Tagen ratifiziert werden könne und die Kriegsfangenen heimkehren könnten.

Das Berliner Tageblatt kommentiert, wenn man wolle, könne man immer eine „gröbliche Pflichtverletzung“ finden, wie zum Beispiel die Tatsache, dass noch einige wenige Lokomotiven und Wagen nicht abgeliefert seien „weil die Sachverständigen der Entente das zur Auswahl gestellte Wagenmaterial nicht nach Wunsch fanden.

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