Dienstag, der 4. November 1919

Die Alliierten lassen Deutschland wissen, der Friedensvertrag von Versailles könne erst in Kraft treten, wenn Deutschland alle Waffenstillstandsbedingungen erfüllt habe. Es fehlten aber noch 42 Lokomotiven und 4.460 Eisenbahnwagons, die hätten abgeliefert werden müssen, ebenso Handelsschiffe und landwirtschaftliche Maschinen.

Außerdem seien die Kriegsflotte in Scapa Flow und mehrere U-Boote vernichtet worden, was durch die Abgabe von anderen Schiffen, Schwimdocks, Schleppern, Motoren etc. kompensiert werden müsse.

Auch seien noch nicht alle beschlagnahmten Dokumente, Wertpapiere, Kunstwerke etc. aus den besetzten Gebieten zurückgegeben worden.

Auch die deutschen Truppen, die sich noch auf russischem Boden befinden, werden als Verstoß gegen den Friedensvertrag gewertet. Schließlich wird Deutschland noch vorgeworfen, Flugzeuge nach Schweden, Holland und Dänemark verkauft zu haben, obowhl es kein Kriegsmaterial ausführen dürfe. Der Friedensvertrag könne erst in Kraft treten, wenn die Erfüllung der Forderungen geregelt sei. Für den Fall einer Weigerung werden Zwangsmaßnahmen angedroht.

Das Berliner Tageblatt kommentiert, nach geraubten Kunstwerken aus den besetzten Gebieten werde energisch gefahndet, die verlangten landwirtschaftlichen Maschinen  müssten größtenteils erst gefertigt werden, was aber Loks und Wagons betreffe, habe die Ententekomission mehr als genug Loks und Wagons vorgeführt bekommen, aber nur die bereits beschlagnahmenten ausgewählt. Was schließlich Scapa Flow angehe, so seien die Schiffe in englischer Hand gewesen und die hätte durch Austausch der Mannschaften die Versenkung verhindern können, während die deutsche Regierung keinerlei Handhabe dazu gehabt habe.

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