Freitag, der 23. Januar 1920

Die Niederlande lehnen das Gesuch der Alliierten ab, Kaiser Wilhelm II. auszuliefern. „Weder die Staatsgesetze des Königreiches, welche auf den allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen beruhen, noch die anerkannten jahrhundertealten Traditionen, die Holland zu jeder Zeit zu einem Zufluchtsort für die Besiegten bei internationalen Konflikten gemacht hat, gestatten der Regierung der Niederlande, den Wunsch der Mächte zu bewilligen, indem sie dem Exkaiser den Vorzug ihrer Traditionen entziehen. …. Wenn künftig durch den Völkerbund eine internationale Rechtsprechung geschaffen sein wird, die im Falle eines Krieges befugt ist, über Taten zu urteilen, die als Vergehen bezeichnet werden und die durch eine den Taten vorangehende Gesetzgebung mit Strafen belegt werden, wird es Sache der Niederlande sein, sich dieser Neuregelung anzuschließen.“

Aus England ist zu hören, der Prozess gegen den Kaiser solle in der letzten Februarwoche beginnen – notfalls auch ohne ihn.

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