Mittwoch, der 14. Mai 1919

Kriegsgerichtsrat Jorns beantragt im Liebknecht-Luxemburg-Prozess gegen vier Offiziere die Todesstrafe wegen des Mordes an den beiden Kommunistenführern. Letztendlich wird Kurt Vogel aber nur wegen Beiseiteschaffung einer Leiche und vorsätzlichen unrichtigen Angaben zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, Runge zu zwei Jahren und Hermann Souchon zu einer Geldstrafe. Horst und Heinz von Pflugk-Hartung werden frei gesprochen. Gustav Noske als Oberbefehlshaber der Truppen bestätigt das Urteil mit seiner Unterschrift und lässt die Revisionsverfahren einstellen. Am 17. November wird Wilhelm Canaris, der spätere Chef der militärischen Abwehr, damals Mitglied der Garde-Kavallerie-Schützen und Beisitzer im Prozess, Vogel zur Flucht in die Niederlande verhelfen. Zwei Jahre später sagt dann ein Soldat namens Janschkow aus, nicht Vogel habe Rosa Luxemburg umgebracht, sondern Hermann Souchon. Als Souchon jedoch auf Vorladung nicht erscheint, versandet die Angelegenheit. Im Dritten Reich wird allen Beteiligten an den Morden dann Amnestie und Haftentschädigung gewährt. So gilt Vogel noch in der Nachkriegszeit als der Mörder Luxemburgs. Waldemar Pabst wird nie angeklagt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erklärt er, Noske habe damals den Mordbefehl telefonisch gebilligt, auch habe die SPD-Führung ihn gedeckt und die Strafverfolgung gegen ihn vereitelt. Noske dagegen hat bis zu seinem Tod 1946 eine Beteiligung stets bestritten.

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