Montag, der 30. Juni 1919

Matthias Erzberger, als Finanzminister genauso umtriebig wie zuvor, bringt gegen den Widerstand der Bundesländer einen Passus in die Verfassung, nach dem die Nationalversammlung mit einfacher Mehrheit, die Steuerverwaltung vom den Ländern auf das Reich übertragen können. In den nächsten Tagen arbeitet sein extra dafür zusammengestellter Stab einen entsprechenden Gesetzentwurf samt detaillierter Gesetzbegründungen aus. Erzberger gelingt das Kunststück, sogar noch die Länder – mit Ausnahme von Bayern, Sachsen und Baden – mit ins Boot zu holen und seine 451 Paragraphen umfassende Reichsabgabenordnung am 19. August von der Nationalversammlung beschließen und zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.