Montag, der 8. Dezember 1919

Deutschland erhält eine erneute Aufforderung der Alliierten, allen aus dem Friedensvertrag resultierenden Forderungen zuzustimmen, damit die Ratifikation endlich beendet werden könne. Was die Kompensationen für die versenkte Flotte angehe, so könne Deutschland nach Ablieferung der geforderten Schwimmdocks und des anderen Hafengeräts, den Beweis führen, dass die wirtschaftlichen Folgen unzumutbar seien und eine Rückforderung stellen, die dann im Geiste der Billigkeit geprüft werde.

 

Im Marloh-Prozess fordert die Anklage eine Haftstrafe von drei Jahren. Die Erschießungen seien die tragische Folge von Missverständnissen und Chaos gewesen. Marloh habe die Matrosen für gefährliche Verbrecher und Revolutionäre gehalten und nur gemäss sehr ungenau übermittelter Befehle gehandelt. Die Verteidigung fordert aus denselben Gründen einen Freispruch.

Am Rande fordert Eugen von Kessel den Zeugen Pastor Rump, der ihn im Hinblick auf die Vertuschung zu Lasten Marlohs vor Gericht immens belastet hatte. Rumpf verweigert die Forderung und erklärt, die einzige Stelle, die sich zukünftig mit den Angelegenheiten von Kessels befassen werde, sei das Gericht.

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