Dienstag, der 30. März 1920

Kanzler Müller erklärt in der Nationalversammlung, dass es das Bestreben der Regierung sei, weiteres Blutvergießen im Ruhrgebiet zu vermeiden. Die Bedingungen von Watters seien bereits abgemildert worden. Es geht darum, dass die Arbeiterschaft bis zum Ende des Ultimatums überhaupt die Bereitschaft zeige, ihre Waffen abzugeben, nicht um eine vollständige Entwaffnung. Auch hätten die eingesetzten Truppen strikte Anweisung, alle Schroffheiten zu vermeiden. Überhaupt seien sie „durchaus verfassungstreu“.

Nachdem um 12 Uhr das Ultimatum abgelaufen ist, erklärt er jedoch, es sei von Seiten der aufständischen Arbeiter keinerlei Maßnahme im Sinne des Bielefelder Abkommens geschehen. Stattdessen wären die Verhältnisse noch schlimmer geworden, vor allem nennt er die Beschlagnahmung/Plünderung von Lebensmitteln und Bankdepots. Deshalb sei es Pflicht der Regierung, dem ein Ende zu machen. Jegliche militärische Aktion werde jedoch unter Beteiligung von zivilen Vertrauensmännern erfolgen. Auch werde man der Bevölkerung mindestens 48 Stunden Zeit geben, von sich aus geordnete Zustände herzustellen, bevor man zu Gewalt greife, die sich so auf die Aufrührer und Verbrecher beschränken solle.

Ausdrücklich den Einsatz der Reichswehr fordern der Oberbürgermeister von Duisburg, sowie Zentrumspartei, SPD und DDP. „Rückflutende bewaffnete Massen haben die Ausgänge der Stadt besetzt und zwingen mit Gewalt die Werke zum Stillstand“, heißt es in einem Telegramm an die Regierung. „In der Stadt selbst herrscht die Willkür einiger linkskommunistischer Elemente.“ In Duisburg, aber auch in Dortmund haben die Beamten in einen Gegenstreik gegen die Arbeiterführer begeben.

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