Donnerstag, der 11. Dezember 1919

Die Länderkammer, der Reichsrat, beschließt die gerichtliche Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen – gerade auch wenn sie im Ausland begangen wurden. Außerdem soll ein Gesetz verabschiedet werden, dass kriegsbeschädigte Bewerber Gesunden vorzuziehen seien, wenn sie für einen Arbeitsplatz geeignet seien. Der Arbeitsminister soll ermächtigt werden, besonders geeignete Arbeitsplätze für Kriegsbeschädigte zu reklamieren und von den Betrieben Quoten bei der Einstellung zu verlangen.

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