Katharina Meyer

war die Frau von Johan Pöppelmann.Sie war die am 21. Januar 1652 geborene Tochter von Johannes Meyer zu Holdrup und seiner Frau Catharina Suding (vermutlich der Tochter von Arend Sudink). Ihre jüngeren Geschwister waren Heinrich (geb. 1654), Johan (geb. 1657), Anna (geb. 1660), Tabeke (geb. 1662), Anna (geb. 1665, verh. mit Herman Ruholl, ein Sohn namens Herman Meyer, geb. um 1700, dessen Patin ihre Schwester Katharina war), Kunneke (geb. 1668, verh. Hermann Niehues, Patin von Katharinas Sohn Arnold), und Margareth (geb. 1672).

(Die Patenschaften sind wichtig, da sie belegen, dass die Frau von Johann Pöppelmann tatsächlich die 1652 geborene Tochter von Johannes Meyer zu Holdrup war und nicht die 1653 geborene Tochter eines Henrich Meyer. Hinzu kommt, dass die 1653 geborene Katharina Meyer mit Zweitnamen Margaretha hieß und im Sterberegister sogar nur „Marge“ genannt wurde, während die Frau von Johann Pöppelmann bei ihrer Hochzeit und allen Geburten ihrer Kinder stets nur Katharina heißt.).

Im Hauptschatzungsregister von 1649 werden ein „Meyer zu Holddorpff“, seine Frau und sein Sohn aufgeführt. Das Kopfschatzregister von 1601 nennt Johann Meyer, Meyer zu Holdrup, wohl Catharinas Großvater, mit den Kindern Johan, Ludeke, Grethe und Anna, dazu die Witwe Grethe Meiersche, wohl die Mutter des Hofbesitzers.

Diese war vermutlich mit Ludeke Meiger, Meyer tho holdrup, verheiratet, der 1589 laut Viehschatzregister Hofbesitzer war.

Vermutlich war er der Sohn von Johan Megger, Meyer tho Holdrup, der im Viehschatzregister von 1550 aufgeführt ist. Das Türkenschatzregister von 1542 nennt de Meyer t’Holtorpe, der 90 Groschen zahlte und Gret de Meyersche, die – vermutlich in der Leibzucht – 8 Groschen zahlen musste.

Im Kopfschatzregister von 1512 wird de junge meyger to holdorpe mit zwei und de olde meyger to holdorpe mit 4 Personen aufgeführt.

Auch im Viehschatzregister von 1458 ist der meyer van holdorpe ohne Vornamen genannt.

Im Güterregister Lentfried von 1188 ist der Hof als Curia Holthorpe dokumentiert. Er war bis 1803 eigenhörig an das Domkapitel zu Onsabrück, danach an das Königlich Hannoversche Domanium. Unter der osnabrückischen Grundherrschaft war er schatzfrei als Bördevogt des Osnabrücker Domkapitels.

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